Liebe Eltern,
im Laufe des Tages wird das Gesundheitsministerium eine genauere Liste der Berufe herausgeben, die unter eine mögliche Notbetreuung fallen könnten. Schon jetzt ist klar, welche Branchen/Bereiche darunter fallen werden. Schauen Sie bitte selbst auf die Seiten des Gesundheits- und Schulministeriums.
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/index.html
Sollten Sie das Gefühl haben, Anspruch auf eine Notbetreuung zu haben, ist eine Arbeitgeberbescheinigung zwingend erforderlich. Zu Ihrer Entlastung habe ich Ihnen eine pdf angehängt, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen können.
Arbeitgeberbescheinigung_Kruppstrasse
Ich benötige diese Bescheinigung bis Montag, 16.03.2020, 11.00 Uhr.
Ich möchte auch noch einmal darauf aufmerksam machen, dass diese Bescheinigung von allen Erziehungsberechtigten und mit dem Kind in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen vorgelegt werden muss. Außerdem wird auch die Unabkömmlichkeit aufgrund der Funktion in dem jeweiligen Betrieb geprüft. Schon jetzt weise ich darauf hin, dass eine Notbetreuung ausschließlich im Rahmen der jetzt gewählten Betreuungsmöglichkeiten (Schulkind, Schulclub, OGS) stattfinden wird.
Weiterhin möchte ich darauf hinweisen, dass die Notbetreuung ausschließlich für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Kruppstraße gilt. Kleinere und größere Geschwisterkinder sind davon ausgenommen.
Für alle Kinder, die nicht an der Notbetreuung teilnehmen, gilt ein vom Gesundheits- und Schulministerium erlassenes Betretungsverbot des Schulgeländes ab dem 18.03.2018.
Die Schulpflicht ist ab morgen bis einschließlich 03.04.2020 aufgehoben. Sie müssen Ihr Kind also nicht krank melden.
Sollten Sie Ihr Kind in den nächsten beiden Tagen doch schicken müssen, um die Betreuung ab dem 18.03.2020 zu organisieren, so gelten die bisherigen Betreuungszeiten Ihres Kindes (Schulkind bis 11.45 Uhr, Schulcub bis 14 Uhr, OGS bis maximal 16 Uhr inklusive einer flexiblen Abholung vor 15 Uhr).
Zum Schluss noch einmal die Bitte an alle:
Wer sein Kind schon ab Montag zu Hause betreuen kann, der schickt es bitte nicht in die Schule. Je kleiner die Gruppe ist, desto geringer ist das Risiko, gerade für Familien, in denen Eltern in Schlüsselberufen arbeiten. Auch ältere Geschwister, die keine Schule haben, können auf das jüngere Geschwisterkind aufpassen. Seien Sie bitte kreativ in Ihren Möglichkeiten. Vielleicht bieten sich, gerade für Alleinerziehende, jetzt Möglichkeiten in der Nachbarschaft an, auf die Sie auch nach der Corona-Krise zurückgreifen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Schulleiter
Holger Schwaner